Montag, 31. August 2015

Praxisnews

Befunde für den MDK dürfen nicht mehr über die Krankenkasse laufen!
Das sogenannte Umschlagsverfahren das viele Praxen anwenden (einen geschlossenen Umschlag mit Befunden für den MDK, an die zuständige KK zu schicken) ist nicht erlaubt und verstösst gegen das Datenschutzgesetz.
Den vollständigen Text kannst du hier nachlesen.

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