Seit dem 01.07.2015 dürfen Nichtärztliche Praxisassistentinnen bei ihren Hausbesuchen ein Langzeit-EKG abnehmen und dieses auch berechnen. D.h. neben der Gebührenposition 03322 (LZ-EKG mind.18h) sind zusätzlich die GOP 03062 und 03063 vorgesehen. Hierzu müssen jedoch die Voraussetzungen für NäPas erfüllt sein.
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