Sonntag, 16. August 2015

Erneuerungen im Präventionsgesetz

Ab dem 01.01.2016 tritt das neue Präventionsgesetz in Kraft.

Die Krankenkassen müssen mehr Geld für Präventionsleistungen zur Verfügung stellen. Erhöht wird von bisher drei auf sieben Euro je Versicherten.

Der Gesundheitscheck-Up ab 35 wird überarbeitet
Per Gesetz haben alle Versicherten ab 18 Jahren den Anspruch auf "alters-, Geschlechter und zielgruppengerechte ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen, zur Früherkennung von bevölerungsmedizinischen Krankheiten.
Welche neuen ärztlichen Präventionsleistungen genau eingeführt werden entscheidet der G-BA, fest steht, das der Check-Up ab 35 in seiner jetzigen Form ersetzt wird. 

Desweiteren müssen Ärzte, sofern medizinisch angezeigt, ihre Patienten schriftlich auf Leistungen bzw. Möglichkeiten zur verhaltensbezogenen Prävention hinweisen. Derzeit ohne eine zusätzliche Honorierung.

Den ausführlichen Bericht der KVNO gibt es hier.


Weitere Änderungen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und Änderungen der Kinder-Richtlinien kannst du hier nachlesen. 









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