Abrechnungsnews
- Alle Ärzte, auch Betriebsärzte dürfen impfen und diese Leistung mit den Krankenkassen abrechnen. Dies hat der Bundesrat am 10.7.2015 in seiner letzten Sitzung beschlossen.
- EBM-Leistung für Nichtärztliche Praxisassistentinnen können seit dem 01.01.2015 abgerechnet werden. Die genauen Details, Vergütung, Abrechnung und Voraussetzungen findest du hier.
- Vertreterpauschale für Haus und Kinderärzte abgeschafft! Seit dem 01.04.2015 dürfen Hausärzte im Falle einer Urlaubs- oder Krankheitsvertretung eines Kollegen die volle Versichertenpauschale abrechnen.
- Konservativ tätige Augenärzte dürfen die augenärztliche Strukturpauschale abrechnen, wenn sie in einem Behandlungsfall die intravitreale Medikamenteneingabe als operative Leistung durchführen.
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