Dienstag, 4. August 2015

Abrechnungsnews


  • Alle Ärzte, auch Betriebsärzte dürfen impfen und diese Leistung mit den Krankenkassen abrechnen. Dies hat der Bundesrat am 10.7.2015 in seiner letzten Sitzung beschlossen. 

  • EBM-Leistung für Nichtärztliche Praxisassistentinnen können seit dem 01.01.2015 abgerechnet werden. Die genauen Details, Vergütung, Abrechnung und Voraussetzungen findest du hier.

  • Vertreterpauschale für Haus und Kinderärzte abgeschafft! Seit dem 01.04.2015 dürfen Hausärzte im Falle einer Urlaubs- oder Krankheitsvertretung eines Kollegen die volle Versichertenpauschale abrechnen.

  • Konservativ tätige Augenärzte dürfen die augenärztliche Strukturpauschale abrechnen, wenn sie in einem Behandlungsfall die intravitreale Medikamenteneingabe als operative Leistung durchführen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen