Freitag, 11. September 2015

Sprechstundenbedarf

Die Verordnung von Sprechstundenbedarf wirft bei manchen immer wieder Fragen auf. Was darf ich verordnen? In welcher Menge? Gibt es ein Budget usw?

Sprechstundenbedarf sollte immer unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebot erfolgen, d.h. der SSB sollte den Bedürfnissen der Praxis entsprechen und muss auch zur Zahl der Behandlungsfälle bzw. Leistungen im angemessenem Verhältnis stehen.

Eine Prüfung durch die zuständige KV erfolgt bei Überschreitung der Durchschnittswerte. Beträgt die Überschreitung über 50% erfolgt ein Antrag auf unwirtschaftliche Verordnung.

Durchschnittswerte: Es gibt arztgruppenspezifische Durchschnittswerte anhand dieser werden die Durchschnittskosten ermittelt.
In der Regel kann man bei seiner zuständigen KV seine persönliche SSB-Statistik anfordern welche Auskunft über die Verordnungskosten gibt und auch einen Vergleich aufstellt mit dem Verordnungsvolumen der Vergleichsgruppe.

Grundsätzlich ist der SSB kalendervierteljährlich als Ersatz für verbrauchte Artikel zu bestellen. Die Bestellung sollte spätestens zum 14. des 1 Monats des Folgequartals erfolgen:

1tes Quartel = 14. April
2tes Quartal = 14. Juli
3tes Quartal = 14 Oktober
4tes Quartal = 14 Januar

Auf der Internetseite deiner zuständigen KV gibt es eine Aufstellung der als SSB zulässigen Artikel + Impfstoffe.
Auch Vereinbarungen und Änderungen findest du dort, z.B. hat die KVB diverse Änderungen zum 01.07.2015 eingeführt.

Montag, 31. August 2015

Abrechnung

Zum vierten Quartal, also ab dem 01.10.2015 ist die Ziffer 30401 nur noch bei bestimmten Diagnosen anrechenbar.
Welche genau kannst du hier nachlesen.

Praxisnews

Befunde für den MDK dürfen nicht mehr über die Krankenkasse laufen!
Das sogenannte Umschlagsverfahren das viele Praxen anwenden (einen geschlossenen Umschlag mit Befunden für den MDK, an die zuständige KK zu schicken) ist nicht erlaubt und verstösst gegen das Datenschutzgesetz.
Den vollständigen Text kannst du hier nachlesen.

Sonntag, 23. August 2015

Hygienevorschriften zum Thema künstliche Fingernägel und MRSA

Immer wieder kann man in verschiedenen Foren lesen wie sehr die Handhabung beim Thema künstliche Fingernägel und MRSA-Patienten auseinander gehen.
Die einen interessiert es gar nicht, die machen wie sie Lust haben, egal ob es irgendwo eine Vorschrift gibt oder nicht, die anderen machen es mal so mal so und die wenigsten (den Eindruck bekommt man Anhand der Einträge) halten sich an die Vorschriften.

Mein erster Post handelte von dem Thema Hygiene und wie viele Praxen mit ausreichend oder mangelhaft bewertet wurden.
Jetzt weiss ich warum....

Wer ganz viel Zeit hat liest sich den folgenden Link komplett durch, allen anderen reicht vielleicht Punkt 4.1.7!

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/pdf/TRBA-250.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Vielleicht hilft das bei den ewigen Diskussionen zum Thema künstliche Nägel weiter.


MRSA-Patienten: 

Hier gibt es folgende Empfehlung von Seiten der KV:

http://www.kbv.de/media/sp/4___Umgang_mit_MRSA_Patienten_in_der_Arztpraxis.pdf


Sonntag, 16. August 2015

Erneuerungen im Präventionsgesetz

Ab dem 01.01.2016 tritt das neue Präventionsgesetz in Kraft.

Die Krankenkassen müssen mehr Geld für Präventionsleistungen zur Verfügung stellen. Erhöht wird von bisher drei auf sieben Euro je Versicherten.

Der Gesundheitscheck-Up ab 35 wird überarbeitet
Per Gesetz haben alle Versicherten ab 18 Jahren den Anspruch auf "alters-, Geschlechter und zielgruppengerechte ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen, zur Früherkennung von bevölerungsmedizinischen Krankheiten.
Welche neuen ärztlichen Präventionsleistungen genau eingeführt werden entscheidet der G-BA, fest steht, das der Check-Up ab 35 in seiner jetzigen Form ersetzt wird. 

Desweiteren müssen Ärzte, sofern medizinisch angezeigt, ihre Patienten schriftlich auf Leistungen bzw. Möglichkeiten zur verhaltensbezogenen Prävention hinweisen. Derzeit ohne eine zusätzliche Honorierung.

Den ausführlichen Bericht der KVNO gibt es hier.


Weitere Änderungen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und Änderungen der Kinder-Richtlinien kannst du hier nachlesen. 









Praxisnews

DMP:
Zum 01.07.2015 gibt es Änderungen in den DMP Dokumentationen im Bereich KHK und DM!

DMP KHK:

  • Die LDL-Werte müssen wieder 1x im Jahr bestimmt werden
  • Bei Patienten ab 65 sollte der Kreatininwert 1x jährlich bestimmt werden, dokumentiert wird dieser Wert im DMP jedoch nicht
  • Einschätzung der aktuellen Belastungstoleranz der KHK, Einteilung nach CCS-Klassifikation
  • Neben den ACE-Hemmern wird nun auch die Gruppe der AT1-Antagonisten aufgeführt
  • redaktionelle Änderungen
  • orale Antikoagulation als dokumentationstechnische Alternative

DMP DM Typ 1 und Typ 2:
  • auf die Dokumentation des Kreatininwertes wird in Zukunft verzichtet, auf Grundlage der Werte wird erwartet, das 1x jährlich die eGFR ermittelt und dokumentiert wird
  • neu aufgenommen wird das Feld: Prüfung der Insulininjektionsstellen. Diese Prüfung wird bei jedem Patientenbesuch erwartet und sollte dokumentiert werden
  • orale Antikoagulation als dokumentationstechnische Alternative, genauso wie die AT1-Antagonisten
  • zusätzlich aufgenommen werden die Thiaziddiuretika
  • sonstige antihypertensive Medikation entfällt in beiden Diabetesprogrammen
  • die augenärztliche Kontrolle muss mit einer zeitlichen Spezifikation angegeben werden

Den ausführlichen Text und eine tabellarische Übersicht der Änderungen findest du hier.

Sonntag, 9. August 2015

Abrechnungsnews

Seit dem 01.07.2015 dürfen Nichtärztliche Praxisassistentinnen bei ihren Hausbesuchen ein Langzeit-EKG abnehmen und dieses auch berechnen. D.h. neben der Gebührenposition 03322 (LZ-EKG mind.18h) sind zusätzlich die GOP 03062 und 03063 vorgesehen. Hierzu müssen jedoch die Voraussetzungen  für NäPas erfüllt sein.


Dienstag, 4. August 2015

Abrechnungsnews


  • Alle Ärzte, auch Betriebsärzte dürfen impfen und diese Leistung mit den Krankenkassen abrechnen. Dies hat der Bundesrat am 10.7.2015 in seiner letzten Sitzung beschlossen. 

  • EBM-Leistung für Nichtärztliche Praxisassistentinnen können seit dem 01.01.2015 abgerechnet werden. Die genauen Details, Vergütung, Abrechnung und Voraussetzungen findest du hier.

  • Vertreterpauschale für Haus und Kinderärzte abgeschafft! Seit dem 01.04.2015 dürfen Hausärzte im Falle einer Urlaubs- oder Krankheitsvertretung eines Kollegen die volle Versichertenpauschale abrechnen.

  • Konservativ tätige Augenärzte dürfen die augenärztliche Strukturpauschale abrechnen, wenn sie in einem Behandlungsfall die intravitreale Medikamenteneingabe als operative Leistung durchführen.

Montag, 3. August 2015

Fort- und Weiterbildung - Warum diese wichtig sind!

Es ist nicht nur von Vorteil für die Arztpraxis wenn sich eine Fachkraft weiterbildet, sondern auch für die eigene Persönlichkeit.
Sicher gibt es mehr als genug Fort- und Weiterbildungen die absolute Zeitverschwendung sind, daher sollte man vorher prüfen ob und in wie weit eine Maßnahme notwendig ist.

Mögliche Weiterbildungsmaßnahmen:


  • Nichtärztliche Praxisassistentin (VERAH, EVA, MOPRA)                               seit dem 01.01.2015 dürfen die Leistungen der NäPA über die KV abgerechnet werden. Die genauen Bestimmungen und in welchen Umfang die Weiterbildung erfolgen muss könnt ihr hier nachlesen!
  • AdA-Schein                                                                                                        Nicht zwingend notwendig für die Arztpraxis. Jedoch sinnvoll! Gerade wenn es um die Rechte und Pflichten geht, Schul- und Prüfungsangelegenheiten oder einfach nur um die Abläufe der Ausbildung zu strukturieren. Der Ausbildereignungskurs wird von der IHK angeboten, ein Vollzeitkurs dauert 2 Wochen + schriftlicher und praktischer Abschlussprüfung. Die Kosten belaufen sich auf ca. 600€ inkl. Lernmaterial und Prüfungskosten
  • Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung                             Früher auch Arztfachhelferin genannt ist eine anerkannte Aufstiegsfortbildung bestehend aus einem Pflicht- und einem Wahlteil. Den Inhalt und Umfang der Fortbildung könnt ihr hier nachlesen.
  • Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen                                               Ebenfalls eine anerkannte Aufstiegsfortbildung jedoch hat man hier die Möglichkeit auch in anderen Einrichtungen wie z.B. Pflegeheimen, Krankenhäuser, Rehazentren oder Krankenkassen tätig werden. Die Fortbildungsdauer umfasst zwischen 4 und 24 Monaten, abhängig ob als Fern-, Teilzeit- oder Vollzeitstudium. Die genaue Zulassungsvoraussetzung und Inhalte der Fortbildung findest du hier.
  • Qualitätsmanagementbeauftrage (QMB)                                                     QM ist seit dem 01.01.2004 in jeder Praxis verpflichtend! Am 23.01.2014 wurden die QM-Richtlinien der vertragsärztlichen Versorgung mit Mindestanforderung zum Risiko- und Fehlermanagement ergänzt! Sinnvoll ist es auf jeden Fall eine QMB in der Praxis zu haben die sich kontinuierlich weiterbildet um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Änderungen bzw. Erweiterungen in diesem Bereich kommen regelmäßig.
  • Fachspezifische Weiterbildung                                                                     Ja, jedoch sollte dies keine Werbeveranstaltung sein falls die Maßnahme von einer Pharmafirma oder sonstigen Sponsoren angeboten wird

Oftmals ist es ja auch so, dass man sich gerade bei Weiterbildungsmaßnahmen mit anderen MFA`s austauschen kann.
Gerade wenn sich ein gewisser Alltags- bzw. Praxistrott eingeschlichen hat kann es schonmal zur Betriebsblindheit kommen. Selbst wenn die anderen MFA`s nicht im gleichen Fachgebiet tätig sind kann man sich über Praxisabläufe unterhalten und vielleicht lässt sich die ein oder andere Idee in der Praxis umsetzen und erleichtert die Arbeit und /oder die Abläufe ein wenig.


Viel Spass bei deiner nächsten Weiterbildungsmaßnahme!
Wer mag kann gerne einen Kommentar zu besuchten Seminaren hinterlassen und mitteilen ob sich die Teilnahme gelohnt hat.



Donnerstag, 30. Juli 2015

Ausbildungsbeginn :-)

In vielen Praxen starten ab 01.08.2015 die neuen Auszubildenden, in einigen vielleicht auch schon früher.

Damit die Azubis nicht einfach nur "mitlaufen" empfiehlt es sich vorher einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Vielleicht gibt es in eurer Praxis auch jemanden der für die Azubis zuständig ist? Oder sogar den AdA-Schein hat?

Es gibt einen Rahmenlehrplan der für die Berufsschule gilt und einen Ausbildungsrahmenplan der für den Betrieb gilt. Dieser ist aufgeteilt in eine sachliche und zeitliche Gliederung. Auch zu finden auf den ersten Seiten des Berichtsheft!

Was ein wenig Arbeit macht, sich aber auf jeden Fall lohnt um den Überblick nicht zu verlieren ist es einen praxisindividuellen Ausbildungsplan zu konzipieren der sich an die Lernfelder der Schule, die fach- und zeitliche Gliederung des Ausbildungsahmenplans aber auch an die Bedürfnisse und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis hält und richtet.

Zudem kann man einen Fragenkatalog erstellen um mit dem Azubi auch mal ausserschulisch zu lernen und / oder Hilfestellungen zu geben.
Der Fragenkatalog lässt sich zusätzlich mit Lernerfolgskontrollen ergänzen.
In welchen Bereichen ist euer Azubi fit? Wo bedarf es einer zusätzlichen Lerneinheit?
Ein sehr gutes Wissenstraining, Fragen und praktische Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung findet ihr auch in den Heften "Die Medizinische Fachangestellte", vom Kiehl Verlag.

So behält jeder den Überblick und hoffentlich auch den Spass an der Ausbildung.


Auch sehr wichtig ist das Berichtsheft!
Hier gilt das die Auszubildende das Recht hat, das Berichtsheft während der Arbeitszeit zu schreiben.
Liebe Azubis bitte denkt daran:
Ein vollständiges Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung!
In einigen Bundesländern wurde bereits eingeführt das der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) wöchentlich geführt werden muss! Azubis die bereits begonnen haben können von dem alten Berichtsheft auf das neue umsteigen. Dazu einfach die neuen wöchentlichen Berichte zum bereits geführten Heft dazu heften. Welche Regelungen für dich zutreffen findest du auf der Internetseite deiner zuständigen Ärztekammer.


Arbeitszeit und Berufsschulzeit:
Ein weiterer wichtiger Punkt den es zu beachten gibt und mit in die Planung einfliessen sollte ist die Anrechnung der Berufsschultage auf die Arbeitszeit, genauso die Regelung der Pausen und Fahrtwege.
Eine genaue Tabelle aufgeteilt in JArbSchG und ArbZG findet ihr hier.


Braucht ihr Hilfe bei der Erstellung eines Ausbildungsplans? Hinterlasst eure E-Mail-Adresse und ich helfe euch gerne!

Mittwoch, 29. Juli 2015

Hallo zusammen,

eine kurze Einführung warum ich diesen Blog erstellt habe.

Medizinische Fachangestellte ist für mich kein Beruf sondern eine Berufung.
Gerne möchte ich euch meine Erfahrungen weiter geben. Das der Praxisalltag es nicht immer zulässt sich auf den aktuellen Stand zu bringen weiss ich aus eigener Erfahrung.
Mit dem Blog will ich euch helfen immer auf dem neusten Stand zu bleiben.

Ausschlaggebend diesen Blog zu starten war ein Artikel den ich in der Zeitung gelesen habe.
Es wurden über 200 Praxis in Sachen Hygiene getestet und über die Hälfte wurde mit schlechten Noten bewertet!

Liebe MFA's, so etwas darf nicht sein! Möchtet ihr in einer Praxis behandelt werden in der die hygienischen Umstände schlecht oder sogar mangelhaft sind? Ich nicht!

Darum möchte ich als ersten Post einen Hygieneplan verlinken.

Dieser ist jetzt von der Firma B.Braun.

http://www.bbraun.de/documents/Knowledge/9996338_Desinfektionsplan_Arztpraxis_12_11.pdf

Weitere Pläne findet ihr auf der Internetseite des RKI aber auch auf den Seiten der Gesundheitsämter.

Auf der Internetseite der KBV gibt es einen Selbstcheck für die Arztpraxis in Sachen Hygiene.

http://www.kbv.de/html/6484.php


Hinterlasse deine E-Mail-Adresse und ich schicke dir eine Checkliste für Hygienebegehungen in der Arztpraxis!!!