Freitag, 11. September 2015

Sprechstundenbedarf

Die Verordnung von Sprechstundenbedarf wirft bei manchen immer wieder Fragen auf. Was darf ich verordnen? In welcher Menge? Gibt es ein Budget usw?

Sprechstundenbedarf sollte immer unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebot erfolgen, d.h. der SSB sollte den Bedürfnissen der Praxis entsprechen und muss auch zur Zahl der Behandlungsfälle bzw. Leistungen im angemessenem Verhältnis stehen.

Eine Prüfung durch die zuständige KV erfolgt bei Überschreitung der Durchschnittswerte. Beträgt die Überschreitung über 50% erfolgt ein Antrag auf unwirtschaftliche Verordnung.

Durchschnittswerte: Es gibt arztgruppenspezifische Durchschnittswerte anhand dieser werden die Durchschnittskosten ermittelt.
In der Regel kann man bei seiner zuständigen KV seine persönliche SSB-Statistik anfordern welche Auskunft über die Verordnungskosten gibt und auch einen Vergleich aufstellt mit dem Verordnungsvolumen der Vergleichsgruppe.

Grundsätzlich ist der SSB kalendervierteljährlich als Ersatz für verbrauchte Artikel zu bestellen. Die Bestellung sollte spätestens zum 14. des 1 Monats des Folgequartals erfolgen:

1tes Quartel = 14. April
2tes Quartal = 14. Juli
3tes Quartal = 14 Oktober
4tes Quartal = 14 Januar

Auf der Internetseite deiner zuständigen KV gibt es eine Aufstellung der als SSB zulässigen Artikel + Impfstoffe.
Auch Vereinbarungen und Änderungen findest du dort, z.B. hat die KVB diverse Änderungen zum 01.07.2015 eingeführt.

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